Gesundheitsreform 1. April 2007
„Gesetzliche Änderungen für den Bereich Vorsorge und Rehabilitation für Mutter/Vater-Kind“
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
- Nach Aussage des Bundesversicherungsamtes ist das Stufenverhältnis –ambulant vor stationär– nach der eindeutigen gesetzgeberischen Intention im Rahmen von Mutter/Vater-Kind-Maßnahmen nicht anzuwenden.
(→ siehe Downoad „Rundschreiben des Bundesversicherungsamtes“ unten) - Mutter/Vater-Kind Maßnahmen werden mit der Gesundheitsreform zu stationären Pflichtleistungen der Krankenkassen Damit werden der Rechtsstatus dieser Kurmaßnahme und der individuelle Anspruch der Mütter/Väter gestärkt.
- Mit dem Status als Pflichtleistung werden Mutter/Vater-Kind Maßnahmen auch in den Risikostrukturausgleich der Krankenkassen aufgenommen. Das bedeutet, die Krankenkassen, die viele Kuren genehmigen bekommen einen Ausgleich von Krankenkassen, die wenig genehmigen. Damit lohnt es sich für die Kassen viel weniger, an diesen Kuren zu sparen.
- Insgesamt soll der Medizinische Dienst der Krankenkassen mit der Gesundheitsreform reformiert werden. Künftig sollen bei Anträgen zu Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen nur noch Stichproben durchgeführt werden. Die Krankenkassen haben bis zum 1. Juli 2008 Zeit, um ein Verfahren festzulegen.
- Der Gesetzentwurf enthält die Verpflichtung für Krankenkassen, eine Statistik über Anträge und deren Erledigung zu führen. Damit soll das Antragsverfahren transparenter werden.
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Gesetzliche Grundlage (Gesetzestext)
Rundschreiben des Bundesversicherungsamtes