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Vorraussetzungen für eine stationäre Mutter/Vater-Kind- Maßnahme

Grundsätze / Zielgruppen

Ihr behandelnder Arzt kann eine stationäre Vorsorgeleistung nach §24 SGB V verordnen, wenn für die Mutter/den Vater Vorsorgebedürftigkeit besteht, d. h.:

und Vorsorgefähigkeit sowie eine positive Vorsorgeprognose vorliegen.

Aus folgenden Gründen kann die Begleitung Ihres Kindes / Ihrer Kinder notwendig sein, wenn

und die Mitaufnahme des Kindes / der Kinder den Erfolg der Vorsorgemaßnahme der Mutter nicht gefährdet.

Die Möglichkeit zur Mitaufnahme besteht in der Regel für Kinder bis 12 Jahren, in besonderen Fällen bis 14 Jahren. Für behinderte Kinder gelten keine Altersgrenzen.

Vor Beginn der Vorsorgeleistung muss die schriftliche Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkasse vorliegen.