Weitere allgemeine Informationen in Kürze
In unseren Kliniken angebotene Maßnahmen
Anerkennung
Unsere Kurkliniken sind nach § 111 a SGB V für Vorsorge und Rehabilitation anerkannt.
Die Kliniken Haus Tannenhof in Todtnauberg, Haus Schuppenhörnle in Feldberg-Falkau und Haus Uphusum sowie Haus Büttjebüll in Bordelum sind beihilfefähig nach §30 Gewerbeordnung.
Dauer eines Kuraufenthaltes
In der Regel dauert eine Mutter-/Vater-Kind-Kur 3 Wochen. Die Krankenkassen haben die Möglichkeit in medizinisch begründeten Ausnahmefällen von vornherein eine längere Dauer festzulegen. Es kann mit ärztlicher Indikation während der Kur eine Verlängerung von 1 bis 3 Wochen beantragt werden.
Berechtigte Personen
Es kann jede Mutter/ jeder Vater bei Vorliegen der ärztlichen Verordnung einen Kurantrag stellen. Der Gesetzgeber hat eine Wiederholungsmöglichkeit nach 4 Jahren vorgesehen.
Für die Aufnahme in unseren Kliniken bestehen keine Altersbeschränkungen für Kinder; auch behinderte Kinder sind nach Rücksprache willkommen.
Begleitpersonen
Es ist grundsätzlich ein Aufenthalt eines gesunden Familienmitgliedes als Begleitperson möglich. Im Krankheitsfall der Mutter/ des Vaters können gesunde Kinder als Begleitkinder mitkommen, wenn eine Trennung vom Elternteil für diese Zeit nicht möglich ist. Und auch umgekehrt können Mutter/ Vater bei einer Erkrankung des Kindes/ der Kinder zur Betreuung mitreisen.
Gesetzlich geregelte Zuzahlung
Für einen Kuraufenthalt beträgt die Zuzahlung für Erwachsene 10,00 € pro Kalendertag. Für eine 3-Wochen-Kur (22 Tage) beträgt der Eigenanteil insgesamt 220,00 €. Kinder sind von der Zuzahlung befreit. Es bestehen jedoch einkommensabhängige Ausnahmeregelungen.
Gesetzliche Regelungen für berufstätige Personen
Für berufstätige Mütter/ Väter dürfen für die Dauer einer stationären Vorsorge- oder Rehabilitationsbehandlung keine Urlaubstage vom Arbeitgeber (Bundesurlaubsgesetz §10) angerechnet werden. Sie haben Anspruch auf volle Lohnfortzahlung während der gesamten Kurzeit.