Mutter-Kind-Kuren und Vater-Kind-Kuren
Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen nach §§ 24 und 41 SGB V
Vorsorgemaßnahme
Vorsorgeleistungen nach § 24 SGB V im Rahmen der präventiven Ausrichtung verfolgen das Ziel unter Berücksichtigung der Lebenszusammenhänge (Kontextfaktoren) den entsprechenden Gesundheitsrisiken und bestehenden Erkrankungen im Rahmen stationärer Leistung und ganzheitlicher Therapie unter Einbeziehung des interdisziplinären Teams der Einrichtung entgegen zu wirken. Den psychosozialen Problemsituationen wird Rechnung getragen (Partnerschafts- und Erziehungskonflikte).
Rehabilitationsmaßnahme
Rehabilitationsleistungen nach § 41 SGB V können auch für Mütter/Väter und Kinder erbracht werden. Hierbei verfolgen Rehaleistungen unter Berücksichtigung der allgemeinen und mutter-/vaterspezifischen Kontextfaktoren das Ziel, den spezifischen gesundheitlichen Schädigungen, Beeinträchtigungen der Aktivitäten und Teilhabe von Müttern/Vätern in Rahmen stationärer Rehabilitationsleistungen entgegenzuwirken.
Hier ist die Zuständigkeit des Rentenversicherungsträgers zu prüfen.
Bei Vorsorge und Rehabilitationsleistungen ist gleichermaßen zu prüfen:
- Vorsorge-/Rehabilitationsbedürftigkeit
- Vorsorge-/Rehabilitationsfähigkeit
- Vorsorge-/Rehabilitationsziele
- positive Vorsorge-/Rehabilitationsprognose
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