Häufig gestellte Fragen



Viele Fragen haben andere bereits gestellt. Lesen Sie hier die häufigsten Fragen und unsere Antworten dazu durch. Sollte Ihre Frage weiterhin bestehen, rufen Sie uns gerne unter der Telefonnummer 07661-9321-0 an.

Hinweise

  • Notieren Sie sich die Gesprächspartner.

    

    Im Vorfeld der Kurmaßnahme haben Sie oftmals mit vielen Leuten bei uns zu tun, z. B. Beraterinnnen, dem Belegungsteam oder Mitarbeitern der Kliniken. Am besten ist es, wenn Sie sich die Namen unserer Mitarbeiter notieren, ggf. auch was Sie besprochen haben. So können wir viel schneller Dinge klären oder nachvollziehen und auf unsere Frage: "Mit wem haben Sie gesprochen?" können Sie dann ohne Probleme antworten.

    Das erleichtert uns die Arbeit und für Sie geht es deutlich schneller. Vielen Dank dafür.

  • So finden Sie den richtigen Ansprechpartner

    

    Unter der Telefonnummer 07661-9321-0 erreichen Sie unsere zentrale Belegungsabteilung, nicht die Kliniken.

    In unserer Hauptgeschäftsstelle in Kirchzarten befinden sich neben der Belegungsabteilung und dem Beratungsteam auch die Finanzbuchhaltung (wichtig für Rechnungsfragen z.B.). Unsere Kliniken und Beratungsstellen haben eigene Nummern. Die finden Sie hier.

    Wenn Sie Beratung benötigen oder Fragen zur Belegung (Kurtermin) haben, rufen Sie die Telefonnr. 07661-9321-0 oder die zuständigen Mitarbeiter an.

    Bei Fragen zur Rechnungen wenden Sie sich bitte direkt an die Finanzbuchhaltung.

    Wenn Sie bereits eine Platzzusage von uns erhalten haben und noch Fragen bezüglich der Klinik haben, wenden Sie sich bitte direkt an die Klinik.

    Wichtig: Sagen Sie unseren Mitarbeitern bitte immer erst kurz um welches Thema es Ihnen geht, damit wir sehen können ob Sie auch den richtigen Ansprechpartner am Telefon haben oder Sie weitergeleitet werden müssen.

Allgemeine Fragen

  • Haftpflicht

    Haftpflicht

    

    Eine private Haft­pflicht­ver­si­che­rung zahlt für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Sie verursacht haben. Ohne sie müssen Sie solche Kosten selbst tragen. Das kann teuer werden, vor allem wenn Menschen verletzt werden. Wenn Kinder spielen, geht schnell etwas kaputt. Doppelt ärgerlich, wenn es sich dabei um fremdes Eigen­tum handelt, sodass Schaden­ersatz geleistet werden muss. Viele Versicherer bieten Haft­pflicht­-Tarife für Familien an. Achten Sie bei der Wahl der Police auf den Einschluss „delikt­unfähiger Kinder“.

  • Therapieangebote

    

    Welche Therapien gibt es für die Kinder?

    Im Fokus einer stationären Mutter-/Vater-Kind-Maßnahme stehen Sie als Elternteil. Je nach Bedarf kann Ihr Kind (ihre Kinder) jedoch einen so genannten „Vorsorgestatus“ erhalten. Dieser wird bei der Krankenkasse/ Beihilfestelle vor Beginn der Kur beantragt.

    Nur wenn Ihr Kind einen Vorsorgestatus hat, sind auch Therapien vorgesehen.

    Art und Umfang der Therapien werden vor Ort von unseren Ärztinnen und Ärzten festgelegt. Es sind beispielsweise Sport- und Entspannungsangebote denkbar. Je nach Krankheitsbild sind auch spezifisch ausgerichtete, individuelle Beratungen möglich. Wenn Sie Fragen zu den Therapiemöglichkeiten haben, kontaktieren Sie bitte die jeweilige Klinik direkt.

  • Esse ich mit meinen Kindern gemeinsam zu Mittag?

    

    In unseren Kliniken findet das Mittagessen in der Regel gemeinsam mit ihrem Kind (ihren Kindern) statt.

  • Gibt es veganes/ vegetarisches Essen? Ist eine Sonderkost möglich?

    

    Vegetarische Kost ist in allen unseren Kliniken möglich und wird täglich angeboten. Informieren Sie uns vorab, wenn Sie eine vegetarische Alternative möchten.

    Ein veganes Menü bieten wir nicht an.

    Bitte beachten Sie, dass Sonderkostformen (glutenfrei, lactosefrei etc.) nur nach Vorlage eines ärztlichen Attests für Sie zubereitet werden. Informieren Sie uns frühzeitig vor Anreise über eventuelle Besonderheiten, die für Ihre Ernährung wichtig sind!

  • Wie sieht die Klinik aus? Wie sehen die Zimmer aus? Gibt es WLAN? Welche Einkaufs- und Freizeitmöglichkeiten gibt es vor Ort?

    

    Viele von Ihnen sind bestimmt schon jetzt gespannt, wie es in der Klinik aussehen wird. Bitte beachten Sie, dass unsere Zimmer nicht alle exakt identisch ausgestattet sind. Die Bilder auf unserer Website sind als Beispiel-Bilder anzusehen. Ein Lexikon mit den wichtigsten Infos von A wie Anreise über W wie WLAN und vieles mehr für Ihre Klinik finden sie hier:

    Norderheide (Wissenswertes A – Z) 
    Seefrieden (Wissenswertes A – Z)
    Münstertal (Wissenswertes A – Z)
    Ursee (Wissenswertes A – Z)
    Schuppenhörnle (Wissenswertes A – Z)
    Tannenhof (Wissenswertes A – Z)

  • Ich würde gerne früher abreisen/ später anreisen oder über das Wochenende wegfahren. Ist das möglich?

    

    Vorzeitige Abreisen, verspätete Anreisen, sowie Ausflüge über Nacht werden als Unterbrechung der Maßnahme gewertet und sind nur in medizinisch begründeten Ausnahmen gestattet. Wir werden Ihre Krankenkasse über Vorkommnisse dieser Art informieren und Ihnen gegebenenfalls ein Bettenausfallgeld in Rechnung stellen.

  • Sind Begleitpersonen oder Gäste während der Kur erlaubt? Sind diese kostenfrei?

    

    Übernachtungsbesuch (z.B. von Partnern/innen) ist in der Regel möglich, wenn Sie sich vor der Maßnahme mit uns in Verbindung setzen. Dann können wir klären, ob in Ihrem Wunschzeitraum die Kapazität vorhanden ist und wir somit die kostenpflichtige Übernachtung in Ihrem Appartement ermöglichen können.

    Bei An- und Abreise sind die Übernachtung und Verpflegung für den Partner/die Partnerin ebenso gegen Gebühr möglich. Kostenfreie Übernachtungen einer zweiten Betreuungsperson für Familien mit mehreren Kindern bieten wir nicht an.

    Auch Besucher benötigen die Masernschutzimpfung.

  • Wie viele Stunden am Tag geht mein Kind in die Kinderbetreuung? Was sind die Betreuungszeiten?

    

    Unsere Kinderbetreuung soll gewährleisten, dass Sie und Ihre Kinder zur Ruhe kommen können. Deshalb ist uns eine liebevolle Betreuung besonders wichtig. Sie haben die Möglichkeit, Ihr Kind in den angegebenen Betreuungszeiten flexibel zu uns zu bringen. Wenn Sie einmal keine Anwendungen haben, dürfen Sie natürlich auch gerne Zeit mit Ihrem Kind allein verbringen.

    (Oder, wenn Sie mehrere Kinder haben, könnten Sie auch beispielsweise eines in der Gruppe lassen und mit dem anderen etwas unternehmen und am nächsten Tag einmal wechseln.)

    Ein Lexikon mit den wichtigsten Infos, sowie die konkreten Kinderbetreuungszeiten für Ihre Klinik finden sie hier:

    Norderheide (Wissenswertes A – Z) 
    Seefrieden (Wissenswertes A – Z)
    Münstertal (Wissenswertes A – Z)
    Ursee (Wissenswertes A – Z)
    Schuppenhörnle (Wissenswertes A – Z)
    Tannenhof (Wissenswertes A – Z)

  • Muss ich meine Medikamente selbst mitbringen?

    

    Ja. Bitte bringen Sie die Medikamente, die sie regelmäßig einnehmen und die "Reiseapotheke" selbst mit. Bei akuten Beschwerden können wir für Sie eine entsprechende Medikation bereitstellen. Bitte beachten Sie, dass nicht in allen unseren Appartements Kühlschränke vorhanden sind. Kontaktieren Sie uns bitte vorab, so dass wir die Kühlung Ihrer Medikamente organisieren können.

  • Anreise, Aufenthalt und Abreise

    

    Sie erhalten von uns einige Wochen vor Ihrer Anreise ausführliche Informationen über den Ablauf Ihrer Kur und die Anreise. Dort liegt auch ein Fragebogen über Ihre Anreisezeit bei. Eine Abholung von einem naheliegenden Bahnhof ist möglich. Bitte lesen Sie hier die Details für Ihre Klinik nach:

    Norderheide (Wissenswertes A – Z) 
    Seefrieden (Wissenswertes A – Z)
    Münstertal (Wissenswertes A – Z)
    Ursee (Wissenswertes A – Z)
    Schuppenhörnle (Wissenswertes A – Z)
    Tannenhof (Wissenswertes A – Z)

  • Aufnahme von Säuglingen, Kleinkindern

    

    Es gibt derzeit bei uns keine Altersuntergrenze für Kinder. Sie dürfen auch mit Ihren Säuglingen anreisen. Bitte beachten Sie jedoch, dass eine Kur mit einem Kleinkind oder gar Säugling anders verlaufen kann als eine Kur mit größeren Kindern. Ihr Säugling/Kleinkind hat in der Regel eine längere Eingewöhnungszeit in die Kindergruppe oder es können vermehrt Infekte auftreten. Auch das Einhalten von festen Stillzeiten ist mit den Terminen schwer zu vereinbaren. Eine gewisse Gewöhnung an "Fremdbetreuung" ist hilfreich.

  • Wissenswertes für Ihren Aufenthalt

    

    Viele von Ihnen sind bestimmt schon jetzt gespannt, wie es in der Klinik aussehen wird, wie sich die Anreise gestalten wird oder wie die Kinderbetreuungszeiten sind. Ein Lexikon mit den wichtigsten Infos für Ihre Klinik finden sie hier:

    Norderheide (Wissenswertes A – Z) 
    Seefrieden (Wissenswertes A – Z)
    Münstertal (Wissenswertes A – Z)
    Ursee (Wissenswertes A – Z)
    Schuppenhörnle (Wissenswertes A – Z)
    Tannenhof (Wissenswertes A – Z)

  • Was ist eine Mutter-/Vater-Kind-Kur?

    

    Mutter-/Vater-Kind-Kuren, richtigerweise Mutter-/Vater-Kind Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahmen, sind dreiwöchige Maßnahmen für Mütter und Väter, die aktuell in Erziehungsverantwortung stehen und bei vorliegenden Indikationen Anspruch auf eine solche Maßnahme haben. Lesen Sie hier mehr dazu.

    In Ihrer Mutter-/Vater Kind-Kur haben Sie durch die angebotenen Therapien und Schulungen die Möglichkeit, fundiertes Wissen zu Themen der Gesunderhaltung von Körper und Seele zu sammeln und Unterstützung bei der Umsetzung im Alltag zu bekommen.

    Es geht darum, dass Sie Ihre innere Kraft wiederfinden und diese stärken, so dass Sie wieder in der Lage sind, mit Alltagsbelastungen besser umzugehen.

    Durch den richtigen Umgang mit sich selbst und Ihren Kindern, positiven Erlebnissen, sowie dem Austausch mit anderen Kurteilnehmern, werden Sie wieder mehr Lebensfreude verspüren und glückliche Momente bewusster wahrnehmen.

  • Wer kann eine Mutter oder Vater-Kind-Maßnahme beantragen?

    
    • Vater oder Mutter mit mindestens einem Kind (auch Säuglinge und in der Regel bis 12 Jahren, im Enzelfall auch älter), auch Pflegekinder, Adoptivkinder
    • Großelternteil mit Erziehungsberechtigung
    • der Antragstellende muss gesetzlich bei der in Anspruch genommenen Krankenkasse krankenversichert sein
  • Was sind Indikationen für eine Mutter-/Vater-Kind-Maßnahme?

    
    • Erschöpfungszustände mit Schlafproblemen und Tagesmüdigkeit
    • psychosomatische Erkrankungen in Zusammenhang mit der Familie und Erziehungsverantwortung/elternspezifische Belastungen (Sorge um krankes Kind, Erziehungsschwierigkeiten etc.)
    • körperliche und seelische Erkrankungen
    • psychosoziale Belastungen: Sorge um Finanzen, Doppelbelastung als Mutter/Vater und Berufstätigkeit, Ehekrise, keine familiäre Unterstützung
    • Verspannungen der Wirbelsäulenmuskulatur mit Schmerzen und Bewegungseinschränkung
    • Übergewicht
  • Impfschutz

    

    Viele Infektionskrankheiten lassen sich durch Impfungen verhindern, deshalb bitten wir Sie dringend, Ihren und den Impfstatus Ihrer Kinder rechtzeitig vor Antritt der Maßnahme beim Haus- und/oder Kinderarzt überprüfen und falls noch nicht geschehen, auf den aktuellen Stand der STIKO-Empfehlungen (ständige Impfkommission) bringen zu lassen.
    Mit den Impfungen schützen Sie nicht nur sich selbst, sondern auch Ihre Kinder und vor allem diejenigen, die auf Ihre Solidarität angewiesen sind: wie z. B: die Ungeborenen der schwangeren Patientinnen und Mitarbeiterinnen, Säuglinge, die noch keine Grundimmunisierung aufgrund ihres Alters erhalten haben und auch Patienten, deren Immunsystem - z. B. aufgrund einer Behinderung oder nach einer Krebserkrankung -geschwächt ist.
    Die Impfpässe bzw. den Nachweis über einen Masernantikörpertiter bitte zur Aufnahmeuntersuchung vorlegen.
    In medizinisch begründeten Einzelfällen behalten wir uns bei fehlenden Impfungen die Ablehnung einer Aufnahme vor.

    Der Nachweis erfolgt vor Ort:

    • durch Vorlage des Impfpasses oder
    • durch Vorlage eines ärztlichen Attests oder
    • durch Vorlage einer Titerbestimmung

     

     

  • Kurwiederholung

    

    Eine Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme kann gemäß SGB V innerhalb eines Zeitraums von vier Jahren nach Durchführung einer vorherigen Maßnahme nur in besonderen Ausnahmefällen bewilligt werden.

  • Was ist mit schulpflichtigen Kindern?

    

    Vorsorge- und Rehamaßnahmen finden von Januar bis Dezember das ganze Jahr über statt und sollten sinnigerweise auch zeitnah bei Auftreten der Notwendigkeit durchgeführt werden. Die Schule ist über die Maßnahme rechtzeitig zu informieren. Die Bewilligung einer Maßnahme ist mit einer Krankmeldung zu vergleichen. In allen unseren Fachkliniken bieten wir außerhalb der Ferienzeiten eine Hausaufgabenbetreuung an. Meist können die Lehrer für den Zeitraum der Abwesenheit Aufgaben zur Verfügung stellen.

  • Unterschied zwischen Vorsorge und Rehabilitation

    

    Eine Vorsorgemaßnahme beugt einer Erkrankung vor (Attest Muster 64).

    Eine Rehabilitationsmaßnahme hilft eine Erkrankung zu mildern und/oder deren Verschlimmerung abzuwenden (Attest Muster 61)

  • Wie lange dauert eine Mutter-/Vater-Kind-Kur?

    

    Die Maßnahme dauert 3 Wochen. Wir haben in der Regel jeden Mittwoch einen Belegungswechsel, außer in der Fachklinik Seefrieden, wo wir aufgrund von sogenannten Blockanreisen einen anderen Anreiserhythmus haben. Bei medizinischer Begründung und Erfüllung notwendiger Voraussetzungen kann eine Verlängerung angebracht sein. In diesen Fällen verlängert sich die Maßnahme um eine Woche.

  • Muss ich meinen Jahresurlaub dafür nehmen?

    

    Nein. Gemäß § 10 Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz) heißt es: "Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation dürfen nicht auf den Urlaub angerechnet werden, soweit ein Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts nach den gesetzlichen Vorschriften über die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall besteht."

Fragen zu Antragstellung und Beratung

  • Warum soll ich mich beraten lassen?

    

    Wir stellen immer wieder fest, dass viele Mütter und Väter falsche Vorstellungen von einer Kur haben. Vor allem, wenn sie das erste Mal in Kur gehen. Aus diesem Grund sollten Sie sich beraten lassen. Für den Erfolg der Maßnahme ist eine gute Beratung im Vorfeld bereits der erste wichtige Schritt.

    Hier finden Sie unsere Beratungsstellen. Wählen Sie einfach die Ihrem Wohnort nächstgelegene aus.

  • Reicht es aus, wenn mich mein Arzt oder die Krankenkasse berät?

    

    Eine Beratung im Vorfeld durch uns hat für Sie den Vorteil, dass Sie Ihre Informationen auch Ihrem Arzt weitergeben können, sodass das Antragsverfahren optimal erfolgen kann.

    Bei einer Ablehnung der Kur durch die Krankenkasse unterstützen wir Sie im Widerspruchsverfahren. Da wir unsere Kliniken sehr genau kennen, können wir Ihnen die für Sie geeignete Einrichtung empfehlen und sie auf die Kur gezielt vorbereiten.

    Ihr Arzt und auch Ihre Krankenkasse bearbeiten in der Regel nicht ausschließlich das Thema Mutter-/Vater-Kind-Kuren, wir schon. Und das seit mehr als 50 Jahren! Darauf sollten Sie vertrauen.

  • Woher bekomme ich die Antragsunterlagen?

    

    Die Antragsformulare für eine Vorsorgemaßnahme nach § 24 SGB V bekommen Sie von uns.
    Sie finden Sie hier auf der Homepage unter der Rubrik Downloads.

    Anträge auf eine "Medizinische Rehabilitation" nach § 41 SGB V hält Ihr Hausarzt bereit.

    Um zu klären, welchen Antrag Sie stellen sollen, wenden Sie sich bitte vor dem Ausfüllen der Unterlagen an unser Beratungsteam oder eine unserer Beratungsstellen.

  • Wie lange dauert es, bis über meinen Antrag entschieden wird?

    

    Die Bearbeitungsdauer darf bei Ihrer Krankenkasse nicht länger als drei Wochen dauern. Gelegentlich geht es aber auch schneller.

  • Was bedeutet Aufnahmeprüfung?

    

    Aufnahmeprüfung bedeutet, dass die Klinik, die Sie sich ausgesucht haben Ihre Aufnahme bzw. auch die Ihrer Kinder prüft. Das heißt, dass das Personal vor Ort aufgrund Ihrer Unterlagen und Angaben, ggf. auch in Rücksprache mit Ihnen entscheidet, ob Sie aufgenommen werden können.

    Dies ist z.B. bei der Aufnahme von Menschen mit schwereren Erkrankungen oder z.B. bei Kindern mit Behinderung der Fall. Für uns ist dieser Prozess eine wichtige Qualitätsstufe, denn es geht darum zu entscheiden, ob unsere Klinik für Sie und/oder Ihre Kinder geeignet ist.

    Ihre Zufriedenheit liegt uns am Herzen. Deshalb möchten wir Ihnen das Richtige anbieten. Bitte haben Sie deshalb Verständnis dafür, dass eine Aufnahme auch einmal abgelehnt werden muss.

Finanzielle Fragen

  • Gibt es vor Ort einen EC-Automaten? Ist Kartenzahlung möglich?

    

    EC-Automaten finden Sie in den umliegenden Ortschaften. Der Eigenanteil zur Maßnahme für Patienten beträgt z. Z. 10,00 € pro Tag. An- und Abreisetag gelten jeweils als ein Tag, so dass für die 3-Wochen-Maßnahme 22 Tage berechnet werden (22 x 10,00 € = 220,00 € Eigenanteil). Sollten Sie von der Zahlung der Eigenanteile befreit sein, so legen Sie bitte Ihre gültige Befreiungskarte vor, damit wir hiervon eine Kopie für unsere Unterlagen fertigen können. Der Eigenanteil wird bargeldlos per Debitkarte/Kreditkarte in der Klinik bezahlt.

  • Kann ich mich von den gesetzlichen Zuzahlungen befreien?

    

    Die gesetzliche Zuzahlung beträgt 10,- € pro Tag und Erwachsenen. Die An- und Abreise wird als ein Tag berechnet, d.h. heißt Sie bezahlen für die gesamte Kurzeit 220,-€.  Eine Befreiung von dieser gesetzlichen Zuzahlung können Sie bei Ihrer Krankenkasse beantragen, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu wird Ihre persönliche Belastungsgrenze (z.B. mit Hilfe von Einkommensnachweisen) ermittelt. Fragen Sie hierzu bitte bei Ihrer Krankenkasse nach.

  • Welche Kosten kommen auf mich zu?

    

    Die gesetzliche Zuzahlung beträgt 10,- € pro Tag und Erwachsenen, An- und Abreise wird als ein Tag berechnet, d.h. heißt Sie bezahlen für die gesamte Kurzeit 220,-€/Erw.. Kinder sind von der Zuzahlung befreit.

    Weiter haben Sie einen gesetzlich festgelegten Eigenanteil an den Fahrtkosten zu tragen. Dies sind mindestens 5,- €, höchstens 10,- € pro einfache Fahrt. Die Fahrtkosten (Bahnfahrt 2. Klasse) werden Ihnen nach der Kur von Ihrer Krankenkasse erstattet.

    Die Kosten für Gepäckversendung oder Platzreservierungen werden nicht übernommen.

    Bei geringem Einkommen oder als Hilfeempfängerin, können Sie sich von den Zuzahlungen bei Ihrer Krankenkasse befreien lassen. Legen Sie bitte bei Anreise die Kopie der Befreiungskarte vor, damit wir dies berücksichtigen können.

    In der Klinik selbst fallen Kosten für die Nutzung der Waschmaschine an (Waschen und Trocknen 5,-€) oder wenn Sie WLAN nutzen möchten (18,-€) und z. T. für Ausflugsfahrten, die Sauna oder Bastelangebote. Außerhalb der Mahlzeiten steht ein kostenpflichtiger Kaffeeautomat zur Verfügung. Für das Parken wird eine Pauschale von 25,-€ erhoben; diese Pauschale beinhaltet keine Parkschadenversicherung.

  • Bekomme ich während der Kur Lohnfortzahlung?

    

    Ja. Sie haben bei einer Kur Anspruch auf Lohnfortzahlung wie bei Arbeitsunfähigkeit oder Krankheit auch.

    Bitte informieren Sie nach Erhalt der Kostenzusage umgehend Ihren Arbeitgeber über die Kur, indem Sie ihm eine Kopie der Kostenzusage zukommen lassen.

  • Wird mir Arbeitslosengeld oder Hartz IV für die Zeit gekürzt?

    

    Nein. Die Vollverpflegung während des Aufenthalts wird seit 2009 nicht mehr als Einkommen gerechnet. Es erfolgt daher keine Kürzung der Leistungen.