Mein Weg in die Mutter-Kind-Kur / Vater-Kind-Kur



Auf dieser Seite haben wir die wichtigsten vier Schritte für Sie aufgeführt:

Schritt 1: Beratung

Im Vorfeld können Sie sich persönlich oder telefonisch durch unsere Beratungsstellen über die Beantragung einer stationären Mutter-/Vater-Kind Vorsorgemaßnahme oder stationären Mutter-/Vater-Kind-Rehabilitationsmaßnahme nach §24, 41 SGB V informieren. Der Deutsche Arbeitskreis für Familienhilfe e. V. hat Beratungsstellen in Berlin, Bremen, Hamburg, Stuttgart, Freiburg und bietet eine überregionale, telefonische Beratung in Kirchzarten an.

Eine Beratung ist wichtig, damit Sie wissen:

  • ob eine Kur für Sie in Frage kommt
  • was Sie von einer Kur erwarten können
  • was Sie beim Antrag beachten müssen
  • welche Unterlagen Sie benötigen
  • welche unserer sechs Fachkliniken für Sie geeignet ist
  • wie es im Falle einer Ablehnung weitergeht

Schritt 2: Arztbesuch

Die Mutter- oder Vater-Kind-Maßnahme kommt bei entsprechenden Indikationen in Frage. Seit dem 01.10.2018 gibt es bundesweit einheitliche Formulare zur Beantragung einer Mutter-/Vater-Kind-Maßnahme. Die notwendigen Unterlagen (Formular 64 stationäre Vorsorge Maßnahme für Erwachsene, bzw. Formular 61 stationäre Reha-Maßnahme für Erwachsene) sind ausschließlich bei Ihrem Arzt erhältlich, der diese gemeinsam mit Ihnen ausfüllt. Alle teilnehmenden Kinder, werden auf dem Formular der Mutter/des Vaters eingetragen. Für Kinder, bei denen Krankheiten, körperliche, psychische Auffälligkeiten, Entwicklungsverzögerungen, Behinderungen o.ä. vorliegen, füllt der Kinderarzt/die Kinderärztin ein zusätzliches Attest ( Formular 65 für Kinder ) aus.

Schritt 3: Antragstellung

Zur Durchführung ihrer stationären Maßnahme in einer Klinik des Deutschen Arbeitskreis für Familienhilfe e.V. sind noch zusätzliche Unterlagen notwendig, die Sie über unsere Beratungsstellen erhalten oder auf unserer Internetseite downloaden können (Kurantrag, Schweigepflichtentbindung, Selbstauskunftsbogen). Verwenden Sie diese bitte nur, nachdem Sie mit uns persönlich oder telefonisch Rücksprache gehalten haben. Nach dem Zusammenstellen aller erforderlichen Unterlagen sollten Sie den gesamten Vorgang an die  Beratungsstelle des Deutschen Arbeitskreis für Familienhilfe e.V. zurücksenden. Nach Prüfung auf Vollständigkeit stellt die Beratungsstelle in Absprache mit Ihnen für Sie den Antrag bei Ihrer Krankenkasse. In der Regel dauert es 3 - 4 Wochen, bis dort über Ihren Antrag entschieden wird.

 

Schritt 4: Zusage oder Ablehnung

Wenn Sie eine Zusage der Krankenkasse erhalten haben, melden Sie sich zeitnah bei der Beratungsstelle, die mit Ihnen eine geeignete Klinik und einen passenden Termin auswählen wird. Im Fall einer Absage wenden Sie sich bitte ebenfalls an die Beratungsstelle. Gemeinsam prüfen wir die Gründe für Ihre Absage und Möglichkeiten eines Widerspruchs.

Einige häufig gestellte Fragen beantworten wir Ihnen hier.

Begriffe wie z.B. Indikation oder Kontraindikation erklären wir Ihnen hier.