Vertrauensvolle Kooperationspartnerschaft für Mutter-Kind-Kuren/Vater-Kind-Kuren
Der Deutsche Arbeitskreis für Familienhilfe e.V. pflegt seit Jahrzehnten mit allen gesetzlichen Krankenkassen gute Beziehungen.
Alle stationären Einrichtungen sind von den Landesverbänden aller gesetzlichen Krankenkassen mit einem Versorgungsvertrag nach § 111a SGB V und entsprechenden Vergütungsvereinbarungen anerkannt.
Mit Ausnahme der Mutter-/Vater-Kind-Fachklinik Seefrieden erbringen die anderen fünf Kliniken als Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtung Leistungen nach § 24 SGB V und § 41 SGB V. Die Einrichtung Seefrieden erbringt Leistungen als Vorsorgeeinrichtung nach §24 SGB V.
Aufgrund langjähriger Kontakte mit etlichen Krankenkassen hat sich mit vielen Krankenkassen eine bevorzugte Kooperationspartnerschaft etabliert. Durch diese vertrauensvolle Kooperationspartnerschaft entwickelte sich im starken Maß eine Direktbelegung von Krankenkassen zu unserer hauseigenen Belegungsservicestelle.
Unsere Belegungsabteilung vereinbart mit den Kostenträgern entsprechend der medizinischen Indikation die geeignete Klinik mit der entsprechenden Aufnahmezeit. Hierdurch ermöglichen wir eine Kosten- und Arbeitsentlastung der Kostenträger.
Darüber hinaus pflegen wir mit unseren vereinseigenen Beratungsstellen und anderen gemeinnützigen und freien Beratungsstellen einen regelmäßigen Austausch, in dem wir die Leistungen unserer Kliniken nachvollziehbar darstellen.