Begriffserklärungen
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Kur
Offiziell gibt es keine "Kur" mehr. Es handelt sich um stationäre Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahmen. Der Begriff "Kur" wird aber landläufig weiterhin verwendet.
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Mutter-/Vater-Kind-Kur
Eine Sonderform einer stationären medizinischen Vorsorge- bzw. Rehabilitationsmaßnahme für Mütter und Väter mit Kind/Kindern.
Die Leistung umfasst in der Regel 21 Tage und es besteht ein Rechtsanspruch bei Vorliegen der gesundheitlichen Voraussetzungen von den gesetzlichen Krankenkassen für deren Versicherte.
Vergleichbare Leistungen bestehen auch für Beamte bzw. privat Versicherte als sogenannte Rehabilitationsmaßnahme in einer sanatoriumsanerkannten Kurklinik.Für die Teilnahme an dieser Maßnahme wird kein Urlaub verwendet.
Die Zielgruppe der Maßnahme sind alle, die in Erziehungsverantwortung stehen, also gegebenenfalls auch Großeltern oder Pflegepersonen. Neben dieser Form der Maßnahme, gibt es auch eine Mutter-Kur ohne Mitnahme der Kinder.
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Indikation (syn. Heilanzeige)
Der Grund für den Einsatz einer therapeutischen oder diagnostischen Maßnahme wird als Indikation bezeichnet.
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Kontraindikation (syn. Gegenanzeige)
Ein Faktor/ein Umstand/ein Kriterium, der/das gegen die Anwendung eines diagnostischen oder therapeutischen Verfahrens spricht. Das Ignorieren einer Kontraindikation kann zu einer Verschlechterung der bestehenden Beschwerden führen.
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Zuzahlung
Die Zuzahlung ist gesetzlich geregelt. Demnach müssen Sie 10,- € pro Kalendertag selbst bezahlen. Für eine 3-Wochen Kur sind dies 220,- € pro Erwachsener. Kinder sind von der Zuzahlung befreit. Außerdem bestehen auch einkommensabhängige Ausnahmeregelungen.